1. Kurzinformation zum EEG
Ziel des EEG: Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz/Umweltschutz/nachhaltige Entwicklung und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung.
Die Einspeisevergütung ist von 3 Faktoren abhängig:
- Anlagengröße
- Jahr der Installation
- Nutzung des Stroms
Diese Vergütung ist für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre staatlich garantiert.
2. Übersicht über die EEG-Vergütungssätze/ab Oktober 2010
Anlagen auf Gebäuden (Dach, Fassade) bei Netzeinspeisung
Jahr | ab 1.01.2012 |
bis 30 kW | 24,43 ct |
ab 30 kW | 23,23 ct |
ab 100 kW | 21,98 ct |
ab 1000 kW | 18,33 ct |
Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich des Inkraftretens und Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt.
Anlagen auf Gebäuden (Dach, Fassade) bei Eigenverbrauch
Jahr | ab 1.01.2012 |
Eigenverbrauch >30% bis 30 kW | 12,43 ct |
Eigenverbrauch >30% ab 30 kW | 11,23 ct |
Eigenverbrauch >30% ab 100 kW | 9,98 ct |
Eigenverbrauch <30% bis 30 kW | 8,05 ct |
Eigenverbrauch <30% ab 30 kW | 6,85 ct |
Eigenverbrauch <30% ab 100 kW | 5,60 ct |
Die Vergütungen für den Direktverbrauch werden nach dem Anteil des selbst verbrauchten Stroms an der gesamten Solarstromerzeugung differenziert. Für Strommengen, die oberhalb eines Direktverbrauchanteils von 30% liegen, gelten höhere Vergütungen. Ein Direktverbrauchsanteil über 30 % ist jedoch i.d.R. nur bei sehr kleinen Anlagen oder mit höherem technischem Aufwand erreichbar.
Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich des Inkraftretens und Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt.
3. Anmeldung der Anlage
Seit dem 1. Januar 2009 müssen neue Photovoltaik-Anlagen vor Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Ohne diese Anmeldung ist der Netzbetreiber nicht verpflichtet, den Strom zu vergüten.

